Haftpflicht Gutachten

Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt? Nun ist es wichtig, den Schaden festzustellen und die Beweise zu sichern. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, hat der Geschädigte in der Regel den Schaden nachzuweisen. Dabei möchten wir Sie mit unserem Haftpflicht Gutachten unterstützen.

Das Haftpflicht Gutachten kann ganz einfach bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorgelegt werden. So werden Sie das Geld zur Behebung des Schadens schnell und unkompliziert erhalten.


Ihr Haftpflicht Gutachten von unseren Experten

Unsere Sachverständigen besitzen fundierte und kompetente Erfahrung in der Erstellung von Haftpflicht Gutachten. So werden Sie auch für Sie das optimale Gutachten erstellen können.

Der Umfang des Gutachtens hängt dabei sowohl von der Art und der Schwere des Schadens selbst ab als auch von Ihren individuellen Wünschen. Gerne werden wir genau auf Ihre Bedürfnisse eingehen und diese berücksichtigen.
In unserem Haftpflicht Gutachten werden wir zudem jegliche relevante Einzelheiten des Schadens auflisten. Diese reichen von der Feststellung des Schadens über die Kalkulation bis hin zur Wertermittlung. Dokumentiert wird das Gutachten mit entsprechenden Fotos.


Unser Haftpflicht Gutachten bei einem Totalschaden

Im Falle eines Totalschadens ermitteln wir für Sie den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs zum Zeitpunkt vor dem Schaden. Daneben werden wir für Sie auch den Restwert Ihres Fahrzeugs kalkulieren sowie Ihre Nutzungsausfallentschädigung.


Warum sollten Sie ein Haftpflicht Gutachten erstellen lassen?

In manchen Fällen wird Ihnen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers anbieten, ein Gutachten zu erstellen. Allerdings könnte dies einen finanziellen Nachteil für die geschädigte Partei bedeuten.

Aus diesem Grund ist es oftmals sinnvoll, auf das Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht einzugehen. Stattdessen sollten Sie uns ein unabhängiges und neutrales Haftpflicht Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen erstellen lassen. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.